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Bei Prüfschritt 11.5.2.17 Änderungen von Werten und Text stellt sich die Frage, ob hier die Möglichkeit von konformen Alternativversionen im Kontext von Elementen zu berücksichtigen ist. Der EN-Text ist eigentlich strenger, denn er sagt, jedes Interface-Element, dass ohne Hilfsmittel bedienbar ist, muss auch mit Hilfsmittel bedienbar sein. WCAG erlaubt dagegen Situationen, wo ein nicht voll zugängliches Element akzeptiert wird, weil sich im Kontext die gleiche Funktion in zugänglicher Weise aktivieren lässt. Beispiel: Schieberegler für Preisspanne gefolgt von Eingabefeldern für min und max-Preis.
Bei der kommenden WCAG 2.2. Anforderung 5.2.7 Dragging Movements, wo z.B. Zeiger-aktivierbare drag-n-drop Alternativen häufig im Kontext finden (z.B. Bewegen von Elementen in andere Container über Ausklappmenü) würde dies die Latte deutlich höher hängen: Das ziehbare Element selbst müsste sich auch mit aktivierbarem Screenreeader irgendwie über gestische Eingaben bewegen lassen. Viel Glück.
Die Frage ist, ob die Ausnahme unter 3. Hinweise, 3.1 Prüfung zugänglicher alternativer Versionen entfallen sollte (11.5.2.17 die Latte also höher hängt) oder ob wir annehmen sollten, dass die grundsätzliche Akzeptanz von konformen Alternativversionen nach WCAG Conformance Requirement 5.2.1 implizit auch hier gilt (und die EN-Autoren einfach unterlassen haben, darauf gezielt hinzuweisen).
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Ich würde stark dazu tendieren, dass in der EN einfach nicht explizit darauf hingewiesen wurde, dass eine Aktion auch über ein einfach nutzbares Bedienelement im Kontext bzw. in der Nähe durchführbar sein kann. Die EN sagt meiner Interpretation auch nicht explizit "jedes" Interface-Element.
Bei Prüfschritt 11.5.2.17 Änderungen von Werten und Text stellt sich die Frage, ob hier die Möglichkeit von konformen Alternativversionen im Kontext von Elementen zu berücksichtigen ist. Der EN-Text ist eigentlich strenger, denn er sagt, jedes Interface-Element, dass ohne Hilfsmittel bedienbar ist, muss auch mit Hilfsmittel bedienbar sein. WCAG erlaubt dagegen Situationen, wo ein nicht voll zugängliches Element akzeptiert wird, weil sich im Kontext die gleiche Funktion in zugänglicher Weise aktivieren lässt. Beispiel: Schieberegler für Preisspanne gefolgt von Eingabefeldern für min und max-Preis.
Bei der kommenden WCAG 2.2. Anforderung 5.2.7 Dragging Movements, wo z.B. Zeiger-aktivierbare drag-n-drop Alternativen häufig im Kontext finden (z.B. Bewegen von Elementen in andere Container über Ausklappmenü) würde dies die Latte deutlich höher hängen: Das ziehbare Element selbst müsste sich auch mit aktivierbarem Screenreeader irgendwie über gestische Eingaben bewegen lassen. Viel Glück.
Die Frage ist, ob die Ausnahme unter 3. Hinweise, 3.1 Prüfung zugänglicher alternativer Versionen entfallen sollte (11.5.2.17 die Latte also höher hängt) oder ob wir annehmen sollten, dass die grundsätzliche Akzeptanz von konformen Alternativversionen nach WCAG Conformance Requirement 5.2.1 implizit auch hier gilt (und die EN-Autoren einfach unterlassen haben, darauf gezielt hinzuweisen).
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